Sanierungsexpertin Dr. Nicole Essiger-Munk, Politikwissenschaftlerin
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Geld in Lebensversicherungen schlecht geschützt - Bei Konkurs keine Altersvorsorge, deshalb Kontrolle und Sicherheit!
Angst vor der Pleite?
Geld in Lebensversicherungen schlecht geschützt!
Bei Konkurs keine Altersvorsorge? Deshalb Kontrolle und Sicherheit!

Der angespannte Kapitalmarkt hat einige Lebensversicherer ins Wanken gebracht: Die Angst vor dem Konkurs geht um. Jetzt zeigt sich, dass der Staat zum Schutz der Gelder seiner Bürger versagt hat. Auch mit der Liberalisierung des Marktes 1994 hat der Staat die Finanzaufsicht behalten und sollte selbst prüfen, ob die Gesellschaften jederzeit alle Verträge erfüllen können. Jetzt bereiten sich die deutschen Lebensversicherungen aber selbst darauf vor, dass einzelne Versicherungsgesellschaften Ihre Versprechen nicht mehr einhalten können. „Die besten Versicherungsbedingungen helfen nichts, wenn eine Gesellschaft pleite ist", warnt der soeben pensionierte oberste Versicherungsaufseher Helmut Müller.
Was Kunden bei Banken und Bausparkassen längst schätzen, bleibt den meisten Versicherten noch verwehrt: Schutz für eingezahltes Geld bei einem Konkurs! Und dieser Schutz wird dringend notwendig, wenn Millionen von Bundesbürgern nicht eines Tages ohne Rente dastehen wollen. Viele Bürger, Oma und Opa, selbständige, kleine Handwerker, haben für Ihren Lebensabend eine oder gar mehrere Lebensversicherungen abgeschlossen. Seit den 70ern werden vermögenswirksame Leistungen in Lebensversicherungen einbezahlt. Meist mit Endalter 65. Was geschieht, wenn die Versicherungsgesellschaft Insolvenz anmelden muss? Die Versicherungsaufsicht hätte Sicherungsfonds, wie sie Banken und Sparkassen längst haben, zumindest für die Lebensversicherung fordern müssen.
Die Lobby der Versicherer hat bisher erfolgreich abgewiegelt. Man behauptet in 99 Prozent der Fälle würde ein angeschlagener Versicherer von einem Konkurrenten übernommen. „Es gibt keinen Bedarf für einen Sicherungsfonds", sagt Bernd Michaels, Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Einen wirksamen Schutz für das Geld der Versicherten stellt diese Aussage freilich nicht dar.
Nur Show, oder denkt inzwischen die Branche um. Leider wird wieder nur über einen Rettungspool „diskutiert“, der im Ernstfall für die Fortführung der Verträge der Kunden sorgen soll. Über die Rettung von Holzmann hat man auch nur „diskutiert“.
Ohne gesetzliche Auflagen und Kontrolle kann niemand garantieren, dass das Geld der Lebensversicherten im Konkursfall nicht verloren ist.
Die Versicherer sollen die Sparbeiträge in einem Deckungsstock sammeln, der den Kunden nicht entzogen werden kann. Also nur Lippenbekenntnisse.
Sind sie dadurch konkursfest?
Darin sollen alle Vermögenswerte enthalten sein, die zur Erfüllung der Vertragsleistungen einschließlich der Überschussbeteiligung für bereits abgelaufene Jahre notwendig sind. Der Versicherungsrechtler Prof. Hans-P. Schwintowskischränkt jedoch schon ein: „Der Schutz für den Todesfall wird damit aber nicht gedeckt." Kunden müssten im Konkursfall also anderswo Hinterbliebenenschutz einkaufen.
Inzwischen sind schon Versicherungen, unter Zwangsverwaltung der Finanzaufsicht gestellt worden.. Dies gilt allgemein als letzter Rettungsanker vor Konkurs. Experten sehen darin aber nur die Spitze des Eisbergs; denn einem Dutzend weiterer Unternehmen drohe die Zahlungsunfähigkeit.
Klar ist: Die Senkung der Überschussbeteiligung für das jeweils kommende Jahr ist ärgerlich für Versicherte. Aber sind die eingezahlten Beiträge überhaupt noch vollständig vorhanden oder existieren auch die einmal gutgeschriebenen laufenden Überschüsse für den Kunden nur noch auf dem Papier?
In Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht soll jetzt ein Konzept erarbeitet werden. Details nannte der Branchenverband nicht. Im Gespräch ist eine Auffanglösung, bei der im Notfall finanzstärkere Lebensversicherungen einspringen. Diskutiert würden mehrere Varianten, sagte eine Sprecherin des Gesamtverbandes. So sei denkbar, dass die Aufsichtsbehörden einen Sonderverwalter einsetzen oder ein gesunder Versicherer die Bestände des angeschlagenen Wettbewerbers übernimmt. Möglich sei auch, dass ein Versicherungspool die Policen weiterführt.
Der Verband betont, dass die Kunden keine Ausfälle zu befürchten hätten. Falls eine Gesellschaft die Zusagen aus eigener Kraft nicht mehr erfüllen könne, würden die Verträge auf neue Unternehmen übergehen. Diese Versicherer sollten dann den betroffenen Kunden die versprochenen Renditen zahlen. Die deutschen Lebensversicherer haben Kapitalanlagen im Wert von 540 Milliarden Euro.
Es wird wieder viel versprochen aber …
keine Schutzgarantie für Ihre eingezahlten Gelder.
Eins wissen wir: Pleite ist Pleite und wir Bürger waren immer die Dummen.
Also, her mit den Garantien!!
Deshalb würde ich Ihnen empfehlen: Stellen Sie Ihre Versicherungsgesellschaft an diese Fragen:

Wie sicher ist mein einbezahltes Geld?
Wie ist das von mir einbezahlte Geld abgesichert?
Wenn Ihre Gesellschaft in Insolvenz gehen würde, kann ich dann voll mit meinem einbezahlten Geld rechnen?
Was geschieht mit der gesetzlich zugesagten Verzinsung? Wer haftet für die Sicherheit des eingezahlten Kapitals?
Was geschieht bei einer Insolvenz mit den bis dahin erwirtschafteten Erträgen (Gewinnbeteiligungen)?
Bleibt die Garantieverzinsung bis zum Ende der Laufzeit garantiert?
Wer kontrolliert bei Ihrer Versicherungs-Gesellschaft die Vermögenswerte wie Immobilien, Aktien usw.?
Sind diese in den letzten Jahren wertberichtigt worden?
Bekomme ich bei einem jetzigen Konkurs in 20 Jahren meine Lebensversicherung noch ausbezahlt?

Stadtzeitung Bad Nauheim Nr. 559 vom 16.08.2002

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